Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Aldenhoven, B 56, bei Freialdenhoven, im Bereich Einm. Kreisstraße 12, Rtg. Aldenhoven. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed FM1 114 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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