Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bergen auf Rügen, Graskammer, Höhe Schule, i.R. Saßnitzer Chaussee die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 13 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 43 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen übersandte Vordruck Anhörung

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