Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bexbach, Kleinottweiler Straße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit PoliScan Speed mit Frontfoto ergab 46 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Saar-Pfalz-Kreis übersandte Zeugenfragebogen
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