Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Bingen, Gem. Bingen, BAB 60, km 45,9, FR Gensingen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 83 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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