Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung 70839, Gerlingen, L 1187, Leonberg – Stuttgart, Höhe Mahdentalstr. die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 52 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Sensormessung mit Einseitensensor ES8.0 mit Foto ergab 112 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Ludwigsburg übersandte Zeugenfragebogen
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