Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gemarkung Etzen, auf der B 209, Abschnitt 310, Station 9,01, FR Lüneburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 103 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiPhot-S, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen von Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandt.
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