Am 26.11.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Gemarkung Ronnenberg, B 65, km 8,3 um 21 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät ergab 121 km/h. Beweismittel: ESO ES3.0 , Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover
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