Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Grafschaft, auf der BAB 61, km 178,070, Gem. Grafschaft, FR Köln die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 43 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung mit Videobandaufzeichnung und Foto ergab 143 km/h.

Verletzte Vorschriften:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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