Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Karlsruhe, Michelinstraße, in Rtg. Entenfang um 18 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 68 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung
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