Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Leinfelden-Echterdingen, auf der BAB 8, in Höhe km 198,420, Karlsruhe – München, Überleitung zur B 27, in Richtung Tübingen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 81 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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