Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Liederbach am Taunus, auf der L 3014, Heidesiedlung, FR Kelkheim begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 23 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 83 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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