Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lünen, BAB 2, FR Oberhausen, km 420,550 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 97 km/h mit Messung mit PoliScan Speed. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 17 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Unna übersandte Anhörungsbogen

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