Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Mainz, Gem. Mainz, A 63, AK Mainz-Süd, FR Kaiserslautern um 25 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 85 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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