Mit 54 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h in Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei km 45,550, Gem. Neustadt/Wied, in FR Frankfurt/Main außerhalb geschlossener Ortschaften, gemessen worden. Beweismittel: Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 154 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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