Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Niedernhausen, A 3, km 140,090, FR Frankfurt am Main die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 37 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 97 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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