Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Öhringen, auf der BAB 6, km 661,400, Mannheim-Nürnberg die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 38 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Messung mit Lasergerät PoliScan Speed ergab 158 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe Anhörung
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