Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Pforzheim, BAB 8, km 233,500, Stuttgart-Karlsruhe ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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