Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart – Bad Cannstatt, Elwertstraße, Lichtmast 6, GGÜ, Ri. Mercedesstraße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Speedophot mobil mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 28 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 58 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Formular Anhörung
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