In Stuttgart, Pragstraße 102, FR Pragsattel wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 56 km/h überschritten. Gemessen wurden 96 km/h, bei zulässigen 40 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen
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