Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Stuttgart, Rotenwaldstraße, bei Hausnr. 146, FR stadtauswärts um 25 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: TraffiPhot S mit Foto 65 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Formular Anhörung
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