Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Zuffenhausen, B 10, Stahlhochbrücke, FR stadteinwärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 68 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Traffistar S 350 mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 18 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”