Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Zuffenhausen, B 10, Stahlhochbrücke, FR stadteinwärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 68 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Traffistar S 350 mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 18 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen
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