Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Trier, auf der A 64, Gemarkung Trier, bei km 11,430, FR Hermeskeil um 25 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 105 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Trier übersandte Zeugenfragebogen
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