Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wermelskirchen, A 1, km 388,700, FR Saarbrücken die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 120 km/h 170 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 50 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit PoliScan Speed. Bußgeld: 320,00 €, Vorsatz unterstellt.
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis
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