Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Wiesbaden Breckenheim, A 3, km 151,990, Fahrtrichtung Frankfurt am Main wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 139 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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