Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Frankfurt am Main, auf der Königsteiner Str. 90 um 7 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurden 15,00 € Bußgeld erhoben. Festgestellt wurden 37 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main
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