Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wehrheim, L 3041, Kreuzung Oberhain, FR Neu-Anspach die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Sensormessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 19 km/h bei zulässigen 70 km/h. Es wurden 89 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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