Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Wildeck, auf der BAB 4, in Höhe km 340,430, Kirchheim – Dresden ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 81 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Bußgeld wurde wegen Voreintragung im Fahreignungsregister angemessen erhöht.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erlassen.
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