Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 101, Abschnitt 565, ca km 3,3- 2,1 (Baustelle), in FR Thyrow die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 108 km/h durch Messung mit einem Einseitensensor und Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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