Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gemeinde Ovelgönne, Barghorn, auf der B 211, Abschnitt 70, Station 0,080, FR Oldenburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 79 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffipax TPH-S, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Wesermarsch übersandt.
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