Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der A 27, Gemarkung Krelingen, Ri. Walsroder Dreieck, km 1,255 um 34 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 114 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät LEIVTEC XV3. Bußgeld: 150,00 €, erhöht wegen Voreintragungen, 1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidekreis

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