Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 2, km 158,587, Fahrtrichtung Berlin ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 114 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Stationäre Überwachungsanlage Traffistar S 330, Tatfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt übersandt.
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