Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 101, im Abschnitt 565, ca. km 2,3 – 2,1 (Baustelle), in FR Thyrow die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit einem Einseitensensor mit Beweisfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 31 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 111 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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