Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 12, in Höhe km 21,55, zw. AD Spreeau und Frankfurt/Oder, in FR Frankfurt/O. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es betrug die gemessene Geschwindigkeit 136 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messprotokoll der ES3.0 Messung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3

Schreiben wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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