Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, mittlere um 24 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 124 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffipax TraffiStar S 330
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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