Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Oberhof, Richtung Erfurt, bei km 117,2, Lastspur die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 82 km/h bei zulässigen 60 km/h durch Piezomessung mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 22 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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