Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Gottmadingen, auf der BAB 81, bei km 731,270, Singen – Schaffhausen um 24 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 84 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren
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