Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 197, Abzweig Genzkow, Abs. 40, bei km 0,129, in Ri. Neubrandenburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 37 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Messgerät Traffipax, Traffiphot-S mit Bild wurden 107 km/h dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Zeugenfragebogen

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