Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lohmar, auf der A 3, bei km 15,950, RF Oberhausen begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 24 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 144 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis
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