Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hoppegarten, Neuer Hönower Weg, UPSFR B 1 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 66 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Speedophot festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 16 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hoppegarten übersandte Formular Anhörung
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