Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, im Bereich von km 22,2, in FR Hannover die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 124 km/h mit Einseitensensor und Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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