Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt am 09.12.2015 außerhalb geschlossener Ortschaften in Hamburg, auf der A 255, Höhe Obergeorgswerder Deich, OT-Nr. 134 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 106 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.
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