Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 61250, Usingen, Weilburger Straße, Höhe Naus-Nr. 46, Ri. Weilburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 6 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät Einseitensensor ES8.0 wurden 56 km/h mit Frontfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Neu-Anspach übersandte Verwarnung / Anhörung

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