Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 65843, Sulzbach, Taunus, B 8, Höhe Parkhaus MTZ, FR Höchst, A 66 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 74 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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