Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 71723, Großbottwar, L 1100, i.H. Kelter, i.R. Sauserhof, ortsauswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 90 km/h durch Sensormessung mit stat. Anlage TPH-S mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Ludwigsburg übersandte Formular Anhörung
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