Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 73614, Schorndorf, auf der B 29, FR Stuttgart begangen. Die erlaubte Geschwindigkeit wurde um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 121 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schorndorf übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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