Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bispingen, B 3, zw. K 3 und AS Schneverdingen, FR BAB 7, Abs. 1245, St. 2,550 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 100 km/h 132 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit TraffiStar S350 und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidekreis übersandte Zeugenfragebogen

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