Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Bad Sachsa, auf der B 243n, Abfahrt Bad Sachsa, Rtg. Mackenrode um 26 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 96 km/h. Beweismittel: Vitronic PoliScan Speed FM1 mit Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandt.
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