Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemarkung Garbsen-Meyenfeld, auf der B 6, Abschnitt 470, Station 2,4, Richtung Hannover um 16 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 86 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 330 und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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