Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Ovelgönne, OT Vedhusen, B 211 neu, Ab. 85, Stat. 1,8, FR Oldenburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S350 wurden 96 km/h mit Frontfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Wesermarsch übersandte Formular Anhörung
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