Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Dortmund, Schützenstraße, Immermann Straße 33, FR Norden, innerhalb geschlossener Ortschaften um 12 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurden 50,00 € Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 42 km/h. Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsidium Dortmund übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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